ZAUN & SERVICE

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

Fa. Thomas Endris (zaun-service.com)
Mühlenweg 4
89423 Gundelfingen an der Donau

– nachfolgend „Auftragnehmer” genannt –

und ihren privaten, gewerblichen sowie freiberuflich tätigen Kunden. Freiberuflich tätige Kunden gelten im Sinne dieser AGB als Unternehmer.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer bietet insbesondere Leistungen im Bereich Zaunbau, Toranlagen, Montage, Reparaturen, Wartung sowie den Verkauf und die Lieferung von Materialien und Zubehör an.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.


3. Angebot und Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der beauftragten Leistung zustande.


4. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.


5. Liefer- und Ausführungszeiten

Angegebene Liefer- oder Ausführungstermine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte.

Liefer- und Ausführungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, ungünstiger Witterung, Materialengpässen, behördlicher Anordnungen oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.


6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die Baustelle zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich ist.

Erforderliche Genehmigungen, Grenzfeststellungen oder behördliche Freigaben sind vom Kunden rechtzeitig einzuholen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.


7. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.


8. Gewährleistung

Lieferungen von Waren

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren ein Jahr ab Übergabe der Ware, soweit gesetzlich zulässig.

Werkleistungen und Montagearbeiten

Für Werkleistungen, insbesondere Montage-, Reparatur- und Ausführungsarbeiten, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

Soweit gesetzlich zulässig und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern für Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Offensichtliche Mängel sind möglichst zeitnah nach Feststellung mitzuteilen, damit eine schnelle Nachbesserung erfolgen kann.


9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


10. Abnahme

Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn

  • die Leistung fertiggestellt wurde,

  • der Kunde zur Abnahme aufgefordert wurde und

  • der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert.

Die Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme, soweit keine wesentlichen Mängel vorliegen.


11. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.


12. Schlussbestimmungen

Ist der Kunde Unternehmer, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.